Seit geraumer Zeit beobachten wir die Änderungen der Gesetzgebung zum Verbraucherschutz.
Eines ist sicher, der Verbraucherschutz spielt eine wichtige Rolle zum Schutz aber tut er dies wirklich gewissenhaft?
Die bekanntesten Themen sind nach wie vor das Widerrufsrecht, dass Impressum sowie der Hinweis zur MwSt zzgl. Versandkosten hinter dem Preis.
Nehmen wir als Beispiel den Hinweis hinter dem Preis „inkl. MwSt zzgl. Versandkosten“. Ist dies wirklich notwendig? Welchen Schaden kann der Kunde nehmen, wenn dies nicht ersichtlich ist?
Als Begründung heisst es in den Urteilen, der Kunde kann nicht erkennen, dass in diesem Preis die MwSt bzw. auch nicht die Versandkosten enthalten sind.
Ein aktuelles Beispiel ist das aktuelle Gerichtsurteil des OLG Bremen, das den Ausdruck der Lieferzeit „in der Regel“ als unzulässig ansieht.
Das Gericht begründet dies damit, dass keine Endfrist angegeben ist und sich der Verbraucher daher nicht darüber im Klaren wird, wie lange er höchstens auf seine Bestellung warten muss, bis er z.B. vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen könne.
Jedoch erachtet das Gericht die „ca-Lieferzeiten“ als zulässig. Laut Wiktionary steht „in der Regel“ für „gewöhnlich, meistens, normalerweise“, wobei ca. für „ungefähr“ steht.
Worin besteht nun der Unterschied?
Generell stellt sich aber die Frage, in wie fern der Kunde wirklich geschädigt wird, wenn diese Beispiele nicht berücksichtigt werden. Und wenn es einen Schaden gibt, in welcher Höhe kann dies sein?
Leider gibt es dazu keine Statistik, um herauszufinden, ob diese Gesetzgebungen wirklich dem Verbraucherschutz dienen.
Ein Beispiel, wo der Verbraucherschutz wirklich notwendig gewesen wäre, gab es in der SZ Ausgabe vom 30.10.2009 in der Magazin Beilage. Es gehört zwar nicht in die Rubrik Onlinehandel aber dennoch, um den Nutzen bzw. den Vergleich stellen zu können, ob Sinn oder Unsinn des Verbraucherschutzes, ist dies ziemlich interessant.
Auf Grund der falschen Beratung sowie des heran ziehens eines vermeintlich unabhängigen Bankberaters kam es zu einem Abschluss, der folgenschwer war, denn dieses Haus stand nun zur Versteigerung, da die Familie gar nicht hätte den Kredit bekommen dürfen und dementsprechend lange und schlussendlich auch erfolglos gekämpft hatte.
Bei einer Nachprüfung lässt sich in einem gewissen Maß feststellen, ob es zu einem Abschluss hätte je kommen dürfen bei dem Informationsstand, den die Berater hatten.
Hier wäre es Zeit gewesen, dass der Verbraucherschutz eintritt, da es hier mehr als um einen kleinen Verlust ging, sondern um ganze Existenzen.
Schlussendlich stellt sich wirklich die Frage, Verbraucherschutz oder Satire. Meiner Meinung nach wird zu viel an kleinen Dingen gearbeitet, welche im Endeffekt keine Nachteile für irgendjemanden haben bzw. in Bereichen, bei den man den Menschen an sich entmündigt, da man glaubt, er könne nicht mehr denken und vergisst dabei die wirklich wichtigen Dinge.
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