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Die neuen Gesetzlichen Regelungen zum Online Shopping ohne Updates gewährleisten

11. Juni 2014 by Michael Maass 2 Comments

Im Vorfeld sei gesagt, wir machen keine Rechtsberatungen. Es gibt zur Zeit die verschiedensten Interpretationen, wie die neuen Reglungen umgesetzt werden müssen. Ich möchte heute einfach aufzeigen, dass es auch möglich sein wird, die neuen Regelungen einzuhalten, ohne Updates machen zu müssen. Natürlich ist dies immer mit Kompromissen verknüpft und eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, auch nicht, wenn die Updates gemacht werden, da die Gerichte klären werden, wie genau die Darstellungen in Zukunft aussehen werden.

1. Das Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht einzupflegen ist ab dem 13.06. noch die einfachste Sache.Da sich auch hier einiges geändert hat, ist es nicht mehr so einfach möglich, ein Standardwiderrufsrecht an zu bieten, womit ein grosser Teil abgedeckt ist, daher empfehlen wir die Widerrufsvorlage von Trusted Shops, bei der man seine eigenen Leistungen relativ einfach raus lesen und sich den eigenen Widerruf daraus erstellen können sollte.

2. Das Widerrufsformular

Es gibt zwei grössere Änderungen, das Widerrufsformular gehört dazu. Nach dem neuen Gesetz ist es erforderlich, das der Online-Händler dem Verbraucher auf seiner Online-Shopseite in unmittelbarer räumlicher Nähe zu seinen Darstellungen zum Widerrufsrecht, ein Formular zur Verfügung stellt, das der Verbraucher ausfüllen und an den Online-Händler übermitteln kann. Eine Pflicht zur reinen Onlinekommunikation, also ein Widerruf über ein Onlineformular gibt es nach Ansicht der meisten Portale nicht.
Welche Möglichkeiten der Kunde hat, sein Widerruf zu übermitteln, dazu gibt es hier noch mal einen Bericht und ein Widerrufsbeispielformular, was auch darüber aufklärt, dass der Verbraucher nicht gezwungen wird, eine Erklärung abzugeben, selbst ein Telefonanruf reicht ab dem 13.06., daher wird eine Telefonnummer auch zu diesem Stichtag pflicht.

3. Die Lieferzeit

Eines der umstrittensten Themen derzeit sind die Angaben der Lieferzeiten. War es in der Vergangenheit noch Möglich, einfach einen Lieferstatus anzugeben beispielsweise mit “Versandfertig in 24h”, muss nun die genaue Lieferzeit angegeben werden. Das dies eigentlich nicht Möglich ist, da die Laufzeit des Versenders nicht vom Shopbetreiber zu beeinflussen sind, gibt es zumindest die Möglichkeit eine Angabe von/bis zu nutzen. Der am 13.06. gültige Wortlaut wird demnach sein: Lieferzeit 1-3 Tage. Spätestens am dritten Tag muss die Ware dann beim Kunden sein. Kann man sich nicht sicher sein, sollte man diese Lieferzeit noch erhöhen.

Ein weiterer Punkt ist, dass auch die Lieferzeit für jedes Land angegeben werden muss, was bei den meisten Shopbetreibern natürlich kaum noch Möglich ist. Eine Variante ohne einen Eingriff in den HTML Code wäre, wenn man die Lieferzeit, sofern der Platz vorhanden ist z.B. für Deutschland und Welt angibt (Lieferzeit Deutschland 1-3 Tage, Lieferzeit Welt 3-7 Tage) Dies setzt natürlich ein wenig Platz für den Lieferstatus voraus. Eine andere Variante mit einem kleinen Eingriff in den HTML Code ist mit einem Sternchenhinweis.
So kann man auf dem Statusbild ein Sternchen einbinden und muss dann diesen im Footer des Shops auflösen.
Im Beispiel so: *Gilt für Lieferungen nach Deutschland und Österreich. Lieferzeiten für andere Länder siehe hier <Link zur Versandinfoseite>. Informationen zur Berechnung der Lieferfrist siehe hier <Link zur Versandinfoseite>.
Die Versandinfoseite sollte dann alle Möglichen Lieferzeiten der jeweiligen Länder beinhalten.

4. Der Kompromiss

Möchte man keine Updates oder Anpassungen vornehmen, bleiben noch die Kompromisspunkte offen. Wer Zahlungsschnittstellenanbieter wie Paypal oder Sofortüberweisung z.B. nutzt, der sollte dann keine Gebühren mehr für die Zahlungsarten verlangen, denn diese dürfen nur noch in dem Maße genommen werden, wie der Prozentsatz der Gebühr des Zahlungsanbieters ist.

Abschliessend

Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich die neuen Regeln auf die Praxis auswirken werden. Es bleibt wieder den Gerichten überlassen, Inhalt und Umfang der künftigen Informationspflichten zu klären. Eine 100%ige Sicherheit gibt es leider nicht und man sollte die kommenden Monate einfach beobachten.

 

Categories Rechtliches Tags: 13.06., Neue Regelungen, Randshop

Michael Maass

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Comments

  1. Michael Maass Michael Maass sagt:
    19. Juni 2014 um 16:41

    Es gibt hier vier genehmigte Texte, eines davon ist “Kaufen” bzw. “Jetzt Kaufen”. Diese sind nicht so Negativbehaftet wie “Zahlungspflichtig bestellen”, daher hatten wir uns damals bei der Buttonlösung für die andere Variante entschieden.

  2. Norbert Freund sagt:
    19. Juni 2014 um 16:35

    Was ist mit den Bestellbuttons, müssen die Texte nicht auch angepasst werden, wie in etwa auf: “Zahlungspflichtige Bestellung”?

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