Seit einigen Tagen werden wir häufig wieder gefragt, wie man die Versandkosten im Warenkorb anzeigen kann. Unsere ehrliche Antwort? Gar nicht. Es scheint wieder eine Unsicherheit um zu gehen auf Grund eines alten Urteils von 2009 des BGH sowie einer Abmahnung aus 2013, bei dem die Wettbewerbszentrale einen Onlinehändler abgemahnt hat und sich dabei auf das Urteil aus 2009 berufen hatte.
Sie haben in diesem Fall die Wahl zwischen einer Abmahnung, weil Sie es nicht tun oder weil Sie es gar nicht richtig tun können. Um aber die Angst etwas zu mindern, es gab bisher nur einen Versuch einer Abmahnung, wie dieser zu Ende gegangen ist, wissen wir nicht. Eine Abmahnwelle wird es eher nicht geben, wie es auch in den letzten 6 Jahren zu diesem Thema nicht gab, da die Interpretation auch anders gesehen werden kann.
Kommen wir zu der Aussage, es geht nicht. Würde man die Versandkosten im Warenkorb anzeigen wollen, könnte man dies nicht, ohne dass es später Veränderungen geben könnte. Womit wir bei dem gleichen Problem wären, der Angst vor der Abmahnung, denn egal wie man es macht, es gibt in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Da es im Warenkorb über den Kunden noch keine Informationen gibt, aus welchem Land er z.B. kommt oder für welchen Paketdienst er sich entscheidet. Vielleicht wird der Warenkorb auch nachträglich geändert, womit die Versandkosten angepasst werden müssten. Eine genaue Angabe der Versandkosten ist an dieser Stelle also nicht möglich.
Das BGH Urteil ist leider etwas schwer zu interpretieren, wie es die IT Rechts Kanzlei ausführlich schreibt.
Eine Panik sollte hier nicht ausbrechen, denn wie schon erwähnt, gibt es keine Massenabmahnungen und es wäre eher damit zu rechnen, dass wenn man sich wehrt, es gut ausgeht, da die Faktenlage recht eindeutig ist. Der Richter kann nur so gut entscheiden, wie er den Sachverhalt auch versteht. Und auch ein Indiz, dass hier keine übereilte Reaktion notwendig ist, ist das das Thema schon einige Jahre alt ist.
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