Wer die Wege der DSGVO verfolgt, dem werden die letzten Urteile dazu nicht entgangen sein. So entschied das LG Würzburg in einem Verfahren, in dem ein Konkurrent einen Mitbewerber auf Grund eines Verstosses des DSGVO abmahnte, dass dies rechtmässig sei. Dies ging ohne weitere Begründung.In dem aktuellem Urteil des LG Bochum kommt man dort zu dem Schluss, dass Abmahnungen durch den Mitbewerber nicht zulässig sind. Darüber können sich jetzt zumindest die freuen, die in dieser Region ansässig sind. Denn durch den fliegenden Gerichtsstand, dessen Abschaffung aktuell im Anti-Abmahngesetz vorgeschlagen wird, ist dieses Urteil nicht Länderübergreifend gültig.
Somit ist es bisher nicht sicher, wie ein Verfahren ausgeht, wenn man sich bezüglich der DSGVO wehrt, jedoch ist alles offen, wohin die Reise gehen wird, wenn es um Abmahnungen diesbezüglich geht. Und auch Konkurenten, die abmahnen wollen, können sich nicht sicher sein, ob Sie einen Prozess gewinnen. Alles steht wieder auf 0.
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