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Die Verunsicherung von Shopbetreibern

29. September 2014 by Michael Maass 1 Comments

Durch ein aktuelles Urteil des AG Köln mussten wir feststellen, wie verunsichert Shopbetreiber sind, die als letzten Schritt die Schliessung Ihres Shops sehen. Immer wieder ist in Magazinen, Zertifizierungsfirmen oder auch Newslettern von Anwaltskanzlein zu lesen, wie schnell abgemahnt werden kann. Kein Wunder, dass sich so manch Shopbetreiber also grosse Sorgen macht. Zurecht? Meiner Meinung nach Nein!
Um bei dem aktuellen Beispiel zu bleiben, welches zu der grossen Verunsicherung geführt hat, dass AG Köln hat geurteilt, dass der Button “Kaufen” unzureichend ist. Diejenige Buttonbeschreibung, die vom Gesetzgeber als eine von vier Möglichkeiten bereit stellt. Eigentlich müsste man sich fragen, was ist da passiert, dass ein Amtsgericht meint, dem Gesetzgeber zu widersprechen. Egal, es flattern Newsletter ein, Zeitschriften berichten und es wird eigentlich ausser im Shopbetreiber Blog nur eines vermittelt, Angst.

Aufklärung wird fast vergebens gesucht, dabei ist es eigentlich recht einfach. Es ist ein Urteil, ohne Frage aber eines von einem Amtsgericht, da drüber stehen das Landgericht, dass Oberlandgericht, sowie zu guter letzt der Bundesgerichtshof. Viele Instanzen, die dem widersprechen können und höchstwahrscheinlich auf Grund der etwas zweifelhaften Begründung auch werden. Die Berufung wurde durch das Gericht schon zu gelassen. Eine 100% Sicherheit gibt es natürlich nicht, dass über die Instanzen anders entschieden wird, jedoch ebenso wird der Kaffee nicht kochend heiss getrunken, somit sollte man abwarten und das ganze verfolgen aber nicht voreilige Schlüsse ziehen.

Zugegeben, es ist nicht immer leicht den Überblick zu behalten, um Rechtssicher zu sein aber es sollte nicht jedes Urteil, und nicht jeder Newsletter unkontrolliert hin genommen werden. Eine Recherche im Internet zeigt schnell ein objektiveres Bild. Zu guter letzt helfen auch zu den üblichen Themen Schnittstellen zu Anbietern, die zumindest die Rechtstexte absichern, womit der Rest des Risikos sich um einiges verringert. Dies spart Zeit und lässt eine Recherche zu anderen Themen zu, die den Shopbetreiber wieder beruhigen können.
Wenn ein mal eine Abmahnung kommt, heisst dies nicht, dass Sie im Unrecht sind, daher holen Sie sich in jedem Fall einen Rechtsbeistand, bevor Sie zahlen.
Sollten Sie sich den nicht im Ansatz leisten können, dann ist natürlich die Frage, ob das Betreiben eines Onlineshops das richtige für Sie ist.

In diesem Sinne, fleissige Verkäufe.

Categories Rechtliches Tags: Randshop, Rechtliches, shopbetreiber

Michael Maass

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Comments

  1. Rolf F. sagt:
    6. Oktober 2014 um 14:33

    Das ist schon alles absurd. Und nie stellt einer die Frage mit dem Tellerrand. Wie ist das denn in anderen Ländern? (Nicht Frankreich, sondern Polen, Türkei, Indien…..solche Länder). Hier wird bei den kleinen Händler jedes Wort fünf mal umgedreht und einer bedroht den anderen wegen drei mehr verkauften E-Zigaretten. Über die ständigen Streiks bei den Großen von “A bis Z” redet keiner, obwohl solche ständigen Streiks nicht einfach so aus dem Nichts entstehen. Über Millionen Subventionen auch nicht. Aber immer wieder wegen völlig absurden schwachsinnigen Kleinklein die kleinen und mittleren Onlinehändler beschäftigen, verunsichern, verängstigen. Das hat System….ist gewollt. Sollte man mal drüber nachdenken. Wie ist das jetzt eigentlich im Restaurant? Muss der Kellner da jetzt auch sagen “Ihren Kauf bitte” statt “Ihre Bestellung bitte”, weil Bestellung könnte der Gast ja so verstehen, dass er das Essen nicht bezahlen muss. Es ist alles so absurd. Passierschein A38.

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