Der Blog für Shopbetreiber und Entwickler

  • Home
  • Home

Neues Verpackungsgesetz ab 01. Januar 2019

24. September 2018 by Michael Maass 0 Comments

In der aktuellen Version des Verpackungsgesetzes kommt man um eine Zahlung noch rum. Dies ändert sich mit dem 1. Januar 2019. Das Ziel: Die recycelten Verpackungsmaterialen sollen erhöht werden. Daher gilt dieses Gesetz ab Januar für jeden, ohne Ausnahme, egal wie gross das Unternehmen ist. Jeder, der auch nur ein Paket mit seinem Versandshop verschickt, muss sich eine Lizenz besorgen.

Der Gedanke dahinter ist gut, über die Umsetzung kann man diskutieren. In die Pflicht genommen werden besonders die, die Verpackungen in Umlauf bringen und dazu zählen die meisten Online Shop Händler. Wer Strafen entgehen möchte, der sollte sich bis spätestens Ende diesen Jahres eine Lizenz besorgen. Selbst ein Kleinunternehmer sollte dabei diesen finanziellen Aufwand betreiben können, denn für unsere Vorführshops benötigten wir ebenso eine Lizenz, die es bei Lizenzero aktuell ab 49,- EUR im Jahr gibt. Wer rein nur Verpackungsmaterial anmelden muss und nicht 350kg im Jahr überschreitet, bleibt bei diesem Ab Preis einmalig für das jeweilige Jahr.

Um komplett abgesichert zu sein, muss man sich als Online-Händler zusätzlich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) anmelden. Die direkte Registrierung erfolgt über das Portal LUCID. Mit dieser Errichtung einer Kontrollorgans, welches ab Januar 2019 ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen führt, soll für Transparenz und faire Regeln am Markt sorgen.

Durch die Bezahlung einer solchen Gebühr soll gewährleistet werden, dass die üblicherweise im Müll landenden Verpackungen beim Endkunden nun durch die Systembeteiligung eine zuverlässige Rücknahme und Verwertung der Verpackungen durch die dualen Systeme gewährleistet.

Wir können nur empfehlen, dieser Forderung nach zu kommen, denn auch auf Grund der Transparenz, die durch die Registrierung gegeben ist, werden Abmahnungen wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen und generell ereilen dem Händler, der sich nicht dran hält wieder empfindliche Strafen von bis zu 200.000 EUR oder es könnte gar ein Vekaufsverbot drohen.

Drum, lieber registrieren.

Categories Allgemeines, Rechtliches

Michael Maass

About Michael Maass

See all the posts by Michael Maass at this link.

Hinterlasse eine Antwort Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Seiten

  • Impressum
  • Über diesen Blog
  • Was ist Puffinkraft.de

Kategorien

  • Allgemeines (38)
  • CSS Technik (1)
  • Facebook (2)
  • Netzfishing (9)
  • PuffinKraft (1)
  • Randshop (68)
  • Randshops vorgestellt (9)
  • Rechtliches (18)
  • SEO (1)
  • Technik (5)

Links

  • Die Randgruppe GmbH Software Unternehmen
  • Puffin Kraft Liveshop als eigene Referenz
  • Randshop Gratis Shopsystem

Meta

  • Anmelden
  • Beitrags-Feed (RSS)
  • Kommentare als RSS
  • WordPress.org

Letzte Beiträge

  • Randshop 3.1 – PHP8 Ready
  • Randshop Tutorials bei Youtube
  • Randshop 3.0 steht zum Download bereit
  • Randshop 3.0 kommt Januar 2021
  • Der Zahlungsanbieter Wirecard meldet Insolvenz an!

Letzte Kommentare

  • Frank bei Randshop 3.0 steht zum Download bereit
  • Michael Maass bei Randshop 3.0 steht zum Download bereit
  • Susanne bei Randshop 3.0 steht zum Download bereit
  • Niclas Hartmann bei Randshop 2.3 und die neuen Gesetzesanforderungen im Online Shopping
  • Michael Maass bei Randshop 3.0 kommt Januar 2021

Copyright © 2025 ~ Der Blog für Shopbetreiber und Entwickler ~ The Funk
Proudly powered by WordPress